Schutz von Whistleblowern

Wir handeln im Einklang mit dem Gesetz, einschließlich der Bearbeitung von Meldungen gemäß dem Gesetz Nr. 171/2023 Slg. über den Schutz von Hinweisgebern,
Whistleblowing

Was ist Whistleblowing und was ist sein Zweck?

Im Jahr 2019 wurde auf Ebene der Europäischen Union die Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 über den Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowern) verabschiedet. Danach ist ein wirksamer und umfassender Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowern), also von Personen, die arbeitsbezogenes Fehlverhalten melden, ein wesentliches Element der Korruptionsbekämpfung und Teil eines funktionierenden Rechtsstaats. Whistleblower sparen nicht nur öffentliche und private Gelder, sondern können auch dazu beitragen, die öffentliche Gesundheit zu schützen, Leben zu retten, Umweltkatastrophen zu verhindern, usw. Einzelne Mitgliedstaaten haben Umsetzungsgesetze zur Richtlinie erlassen, in der Tschechischen Republik ist dies das Gesetz Nr. 171/2023 Slg. über den Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowern).

  • Wer kann melden:
    Jeder, der im Zusammenhang mit seiner Arbeit oder einer ähnlichen Tätigkeit Kenntnis von einem Verstoß erlangt hat. Personen gemäß Artikel 2 Absatz 3 Buchstaben c) bis g) und j) des Gesetzes sind von der Meldepflicht ausgeschlossen.
    Nr. 171/2023 Slg. über den Schutz von Hinweisgebern.
  • Was wird gemeldet:
    Verstöße oder drohende Verstöße gegen geltende und wirksame Rechtsvorschriften
  • Wie ist zu melden:
    Über einen Kommunikationskanal, der die Vertraulichkeit der übermittelten Informationen, den Schutz des Hinweisgebers und der gemeldeten Person sowie ihrer persönlichen Daten gewährleistet. Anonyme Meldungen gelten nicht als Meldungen im Sinne des Gesetzes, und die im Gesetz festgelegten Verfahren finden auf ihre Behandlung keine Anwendung.

Schutz von Personen und personenbezogenen Daten

Der Schutz personenbezogener Daten sowie der Schutz des Meldenden und der gemeldeten Person wird durch die geltenden Rechtsvorschriften und internen Regelungen geregelt. Im Falle der Nutzung von Whistleblowing hat der Hinweisgeber das Recht auf Vertraulichkeit und anderen Schutz. Der Hinweisgeber muss identifiziert werden.

Wie die Meldung behandelt wird

Je nach Inhalt der Meldung ergreift die benannte Person geeignete Maßnahmen und unterrichtet den Hinweisgeber nach Möglichkeit über das Ergebnis jeder Meldung. Der Hinweisgeber erhält innerhalb eines angemessenen Zeitraums eine Rückmeldung über das Ergebnis der Meldung, damit er den Inhalt der Meldung bewerten und geeignete Maßnahmen ergreifen kann.

Kommunikationskanäle (wie man Verstöße meldet)

Für eine Meldung können Sie einen der folgenden Kanäle nutzen, in erster Linie jedoch die Website: www.oznam.to.

Zuständige Person:

Hana Čiháčková hana.cihackova@techmania.cz.
+420 737 240 649


In ihrer Abwesenheit:

Veronika Šlajsová
veronika.slajsova@techmania.cz
+420 737 240 660

Elektronisch unter:

www.oznam.to PIN: R5A8
www.oznamovatel.justice.cz

Schriftlich an:

Techmania Science Center o.p.s.
U Planetária 2969/1
301 00 Pilsen (Plzeň)
Kennzeichnen Sie den Brief mit "Whistleblowing".