Whistleblowing – Schutz für Hinweisgeber:innen

Wir handeln im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben und bearbeiten u. a. Meldungen gemäß dem Gesetz Nr. 171/2023 Sb. zum Schutz von Hinweisgeber:innen – dem sogenannten Whistleblowing-Gesetz. 

Was ist Whistleblowing und welchem Zweck dient es?

Im Jahr 2019 wurde auf EU-Ebene die Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen verabschiedet, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden. Diese Vorschrift gewährleistet einen wirksamen und umfassenden Schutz für sogenannte Hinweisgeber:innen – also Personen, die im Zusammenhang mit ihrer Arbeit rechtswidriges Verhalten melden. 

Whistleblowing ist ein wichtiger Bestandteil im Kampf gegen Korruption und ein zentrales Element eines funktionierenden Rechtsstaats. Hinweisgeber:innen tragen nicht nur zur Einsparung öffentlicher und privater Mittel bei, sondern schützen auch die öffentliche Gesundheit, retten Leben und helfen, Umweltkatastrophen zu verhindern. 

In Tschechien wurde die EU-Richtlinie mit dem Gesetz Nr. 171/2023 Sb. zum Schutz von Hinweisgeber:innen in nationales Recht umgesetzt. 

  • Wer kann Hinweise melden:
    Jeder, der im Zusammenhang mit seiner Arbeit oder einer ähnlichen Tätigkeit Kenntnis von einem Verstoß erlangt hat. Personen gemäß Artikel 2 Absatz 3 Buchstaben c) bis g) und j) des Gesetzes sind von der Meldepflicht ausgeschlossen.
    Nr. 171/2023 Slg. über den Schutz von Hinweisgebern.
  • Was kann gemeldet werden:
    Verstöße oder drohende Verstöße gegen geltende und wirksame Rechtsvorschriften
  • Wie kann gemeldet werden:
    Über einen Kommunikationskanal, der die Vertraulichkeit der übermittelten Informationen sowie den Schutz der hinweisgebenden und betroffenen Personen einschließlich ihrer personenbezogenen Daten sicherstellt. 
    Wichtig: Anonyme Hinweise gelten nicht als offizielle Meldungen im Sinne des Gesetzes und unterliegen daher nicht dem gesetzlich geregelten Verfahren.

 

Schutz der Hinweisgebenden und ihrer Daten 

Der Schutz personenbezogener Daten sowie der betroffenen Personen richtet sich nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften und unseren internen Richtlinien. Hinweisgeber:innen haben Anspruch auf Vertraulichkeit und weiteren Schutz. Sie müssen jedoch eindeutig identifizierbar sein. 

Wie wird mit einer Meldung umgegangen?

Je nach Inhalt der Meldung wird die zuständige Stelle geeignete Maßnahmen ergreifen. Soweit möglich, wird der/die Hinweisgeber:in über das Ergebnis informiert. Die Rückmeldung erfolgt innerhalb eines angemessenen Zeitraums zur Prüfung und ggf. Einleitung weiterer Schritte. 

Meldemöglichkeiten (Wie kann ich einen verstoß melden?) 

Bitte nutzen Sie einen der folgenden Kanäle - idealerweise über die Webseite:www.oznam.to.

Zuständige Ansprechpartnerinnen:

Hana Čiháčková hana.cihackova@techmania.cz.
+420 737 240 649


Bei Abwesenheit:

Veronika Šlajsová
veronika.slajsova@techmania.cz
+420 737 240 660

Online:

www.oznam.to PIN: R5A8
www.oznamovatel.justice.cz

Postalisch:

Techmania Science Center o.p.s.
U Planetária 2969/1
301 00 Pilsen (Plzeň)

Bitte versehen Sie die Sendung mit dem Hinweis „Whistleblowing“.