Besuchsregeln

Einleitung:

  1. Mit dem Kauf einer Eintrittskarte für das Techmania Science Center o. p. s., ID: 263 966 45, mit Sitz in U Planetária 2969/1, 301 00 Plzeň (nachstehend "TSC" genannt), unterwirft sich der Besucher den Bestimmungen dieser Besucherordnung, ist verpflichtet, diese einzuhalten und den Anweisungen des TSC-Personals Folge zu leisten.
  2. Diese Besucherordnung gilt für die Räumlichkeiten des Science Centers und des Planetariums bzw. für die zum TSC gehörenden Außenanlagen.

Öffnungszeiten, Eintrittskarten:

  1. Informationen zu den Öffnungszeiten finden Sie an der Eingangstür, an der Rezeption und auf der Website techmania.com. Änderungen der Öffnungszeiten sind vorbehalten und werden auf der oben genannten Website und an den Eingangstüren der TSC-Gebäude bekannt gegeben.
  2. Die aktuelle Eintrittspreisliste wird an der Eingangstür, an der Rezeption und auf der Website techmania.cz veröffentlicht.
  3. Eintrittskarten können online unter https://eshop.techmania.cz oder persönlich an der Rezeption des TSC erworben werden. Das Dauerkartenprogramm ist auf dieser Website beschrieben.
  4. Gutscheininhaber können den Gutschein an der Rezeption des TSC einlösen und gegen eine Eintrittskarte umtauschen oder den Gutschein auf https://eshop.techmania.cz einlösen, wo sie durch Eingabe des auf der Rückseite des Gutscheins angegebenen Codes eine Eintrittskarte erwerben können.
  5. Der Zutritt zu den Räumlichkeiten ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte möglich.
  6. Das TSC behält sich das Recht vor, den Kartenverkauf aufgrund von Überkapazitäten an allen TSC-Standorten einzustellen.
  7. An besucherstarken Tagen ist es möglich, an der Rezeption des TSC oder online über techmania.com eine kostenpflichtige Reservierung für die Filmvorführungen im Planetarium vorzunehmen.
  8. Das TSC behält sich das Recht vor, eine Filmvorführung abzusagen, wenn 15 Minuten vor Filmbeginn keine Eintrittskarten gekauft wurden.
  9. Falls der Film in einer Fremdsprache gezeigt werden soll, muss dies mindestens 30 Minuten vor Filmbeginn an der Rezeption des TSC gemeldet werden. Die Benutzung von Kopfhörern zum Anhören eines fremdsprachigen Films ist gebührenpflichtig.
  10. Das TSC ist berechtigt, Exponate, Teile von Exponaten und ausnahmsweise ganze Exponate, die beschädigt, in Reparatur, in Revision, in Vorbereitung, im Umbau oder in der Aufwertung sind, vorübergehend entschädigungslos aus dem Betrieb (der Nutzung) zu nehmen. Diese Außerbetriebsetzung ist entsprechend zu kennzeichnen, und die Besucher dürfen diese Exponate nicht anfassen oder betreten.

Zutritt zu den Räumlichkeiten:

  1. Der Zutritt zu und der Aufenthalt in den Einrichtungen des TSC unterliegt der Einhaltung der Gesetze und internen Vorschriften des Betreibers - in erster Linie der Besucherordnung und der Betriebsordnung der einzelnen Räume. Diese Dokumente sind an der TSC-Rezeption und auf der TSC-Website erhältlich.
  2. Kinder unter 15 Jahren dürfen die Räumlichkeiten nur in Begleitung einer Person über 18 Jahren betreten, die jederzeit für das Kind verantwortlich ist (das Personal übernimmt diese Verantwortung nicht).
  3. Für einige Ausstellungen können Alters-, Gewichts- oder Größenbeschränkungen gelten, die vor dem Betreten der Ausstellung angezeigt werden.
  4. Das Betreten des TSC mit Fahrrädern, Rollern, Rollschuhen, Skateboards oder ähnlichen Fortbewegungsmitteln ist nicht gestattet. Dieses Verbot gilt auch für die Benutzung in den Innenbereichen.
  5. Haustiere sind im TSC nicht erlaubt, ausgenommen Assistenzhunde.
  6. Das Rauchen (einschließlich der Verwendung von elektronischen Zigaretten) und der Umgang mit offenem Feuer sind auf dem Gelände des TSC verboten.
  7. Alkohol, Drogen, Gift- und Betäubungsmittel, Waffen, Sprengstoffe und andere gefährliche Gegenstände, die der Gesundheit oder dem Eigentum des TSC oder der im TSC anwesenden Personen schaden könnten, dürfen nicht in die TSC-Gebäude gebracht werden. Die Sicherheit der einzelnen Gegenstände liegt im Ermessen des TSC-Personals.
  8. Das TSC-Personal hat das Recht, Personen den Zutritt zu verweigern, von denen zu erwarten ist, dass sie die öffentliche Ordnung oder Sicherheit stören, die Gesundheit von Personen, das Eigentum des TSC oder von anwesenden Personen, die Sauberkeit der Räumlichkeiten oder die guten Sitten gefährden. Eine solche Person sowie eine Person, die in grober Weise gegen die Bestimmungen dieser Besucherordnung verstößt, kann ebenfalls ohne Erstattung des Eintrittsgeldes aus den Räumlichkeiten des TSC verwiesen werden. Personen, die im Verdacht stehen, alkoholisiert zu sein, unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln zu stehen, stark verschmutzte Kleidung zu tragen, zu riechen oder sich asozial zu verhalten, können ebenfalls aus den in den vorstehenden Sätzen genannten Gründen verwiesen werden.
  9. In den Räumlichkeiten der Labore, Clubräume, Werkstätten sowie im Vorführsaal von Science on a Sphere und im Vorführsaal des Planetariums ist der Besucher verpflichtet, sich zusätzlich zu den oben genannten Punkten entsprechend der Betriebsordnung dieser Räume zu verhalten.
  10. Die Besucher müssen beim Begehen der Treppenarme (Treppen) besondere Vorsicht walten lassen. Es ist verboten, zu rennen, zu springen, das Telefon und andere Anzeigegeräte zu benutzen und so weit wie möglich die zur Erhöhung der Bewegungssicherheit angebrachten Handläufe zu benutzen.
  11. Hunde sind auf dem Gelände nicht erlaubt, mit Ausnahme von Assistenzhunden.

Aufbewahrung von Gegenständen, Fundsachen

  1. Die Besucher betreten die TSC-Ausstellung ohne sperriges Gepäck. Sie können die Garderobe, die Schließfächer und die verschlossenen Käfige (für Gruppenbesuche) im Foyer nutzen, um ihr Gepäck und ihre Kleidung aufzubewahren. Das TSC haftet nicht für Gegenstände, die außerhalb der Gepäck- und Kleideraufbewahrungsräume zurückgelassen werden.
  2. Bei Verlust des Schlüssels für das Schließfach oder den Käfig stellt die Rezeption des TSC einen Ersatzschlüssel aus. Voraussetzung ist die Identifizierung des Inhalts des Schließfachs vor dem Öffnen, die Erstellung eines Berichts über das Öffnen des Schließfachs und die Zahlung einer Gebühr von 100 CZK als Entschädigung für den notwendigen Austausch des Schlosses.
  3. Verlorene und gefundene Gegenstände werden von der Rezeption des TSC verwaltet.

Verantwortung für Schäden und Sicherheit:

  1. Die Besucher sind verpflichtet, die Exponate gemäß der Beschreibung auf dem Exponat (falls zutreffend), mit der sie sich vertraut machen müssen, zu behandeln. Die Besucher sind verpflichtet, die Anweisungen des TSC-Personals beim Umgang mit den Exponaten zu befolgen.
  2. Die Besucher dürfen Exponate nicht absichtlich beschädigen und müssen bei ihren Experimenten stets Vorsicht walten lassen und insbesondere Rücksicht auf andere Besucher nehmen.
  3. Jeder Besucher, der durch eigenes Verschulden Schäden im TSC verursacht, ist nach allgemein geltendem Recht zum Ersatz verpflichtet. Bei Gruppenbesuchen ist das zuständige Lehrpersonal für die Schulgruppe verantwortlich, bei organisierten Gruppen der Gruppenleiter oder Führer.
  4. TSC haftet nicht für Schäden, die durch das unverantwortliche Verhalten anderer anwesender Personen oder durch eigenes Handeln unter Verstoß gegen diese Besuchsordnung, das Gesetz oder den gesunden Menschenverstand entstehen.
  5. Die Haftung für Schäden, die TSC-Besuchern während des Besuchs des Science Centers oder des Planetariums entstehen und die nachweislich auf das Verschulden von TSC-Mitarbeitern oder auf andere Umstände zurückzuführen sind, die in direktem Zusammenhang mit dem TSC-Besuch stehen, richtet sich nach dem allgemein geltenden Recht.
  6. Es ist verboten:
    • Das Betreten von Bereichen, die nicht für die Öffentlichkeit zugänglich sind,
    • Manipulationen an Gegenständen, die nicht für den Gebrauch bestimmt sind,
    • das Werfen von Gegenständen aus Treppenhäusern oder anderen hochgelegenen Bereichen,
    • Eingriffe in elektrische Leitungen, Sanitäranlagen und andere Verteilungssysteme (elektrische Geräteschränke, Hauptschalter, Hauptwasserabsperrvorrichtungen usw.),
    • missbräuchliche Verwendung von Brandschutzeinrichtungen und Brandschutzvorrichtungen
    • das Herumlaufen in der Ausstellung, das Abstellen von Gegenständen auf Exponaten und der Verzehr von Speisen und Getränken.
  7. Die Besucher sind verpflichtet, die Gefahr des Absturzes, des Umfallens oder des Herabfallens aus der Höhe an höheren Aufbauten, Geländern und Ketten und ähnlichen Stellen zu vermeiden. Insbesondere dürfen Kinder nicht auf solche Konstruktionen klettern.
  8. Die Besucher sind verpflichtet, etwaige Feststellungen unverzüglich einem Mitarbeiter des TSC zu melden:
    • einen Mangel, der die Sicherheit von Personen gefährdet, oder einen Mangel, der zu Sachschäden führen kann,
    • die Verletzung einer Person,
    • einen Unfall (die Meldung erfolgt an der Rezeption des TSC).

NOTFALLSITUATIONEN:

  1. Krisensituationen werden durch ein akustisches Signal und eine Durchsage bekannt gegeben.
  2. Im Falle einer Evakuierung ist jede Person, die sich zu diesem Zeitpunkt im TSC aufhält, verpflichtet, das Evakuierungsverfahren zu befolgen.
  3. Im Falle eines Brandes ist der Ausstellungsbereich sofort über den nächstgelegenen gekennzeichneten Ausgang zu verlassen (siehe Evakuierungsplan). Den Anweisungen des Personals des TSC, der Brandwache oder des eingreifenden integrierten Rettungssystems ist unbedingt Folge zu leisten. Der Feueralarmraum befindet sich im Empfangsbereich.
  4. Im Falle eines Notfalls wird der Eintrittspreis nicht zurückerstattet. Im Falle einer kurzfristigen Krisensituation ist es dem Besucher gestattet, den Besuch nach Beendigung der Krisensituation zu beenden.

Fotografieren, VIDEOAUFNAHMEN UND INTERNES KAMERASYSTEM

  1. Das Fotografieren und Filmen ist im Science Center und im Planetarium erlaubt.
    Im Projektionsraum des Planetariums und im 3D-Kino ist das Fotografieren und Filmen nicht gestattet.
  2. Jegliche Video- oder Audioaufnahmen, die in den Bereichen des TSC oder des Planetariums gemacht werden, dürfen nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden.
  3. Die unbefugte Verwendung, Übertragung oder Vervielfältigung des TSC-Logos oder der Marke ist verboten.
  4. Jede Person, die das TSC-Gelände betritt, nimmt mit dem Betreten zur Kenntnis, dass das TSC-Gelände einschließlich der Außenanlagen kameraüberwacht ist und die Aufzeichnung zum Schutz des Eigentums, der Gesundheit und des Lebens von Personen sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten (z.B. Meldung von vermuteten Verstößen) erfolgt. Werden personenbezogene Daten eines Besuchers in Form einer Kameraaufzeichnung gewonnen, wird die betroffene Person durch ein sichtbares Piktogramm in den vom Kamerasystem betroffenen Bereichen über den Einsatz des Kamerasystems informiert.
  5. In einigen Fällen werden in den Räumlichkeiten des TSC und des Planetariums Fotos und Videoaufnahmen von Ausstellungen ohne die Möglichkeit der Gesichtserkennung gemacht - z. B. von Personen, die ein Exponat testen, von einem Programm im Ausstellungsbereich usw. Der Zweck solcher Fotos oder Videoaufnahmen ist es, ein neues Exponat, eine Ausstellung oder eine Show hervorzuheben und diese Fotos oder Videoaufnahmen auf techmania.cz, Techmania Plzeň FB-Seite und Techmania Instagram zu Marketingzwecken zu veröffentlichen.
  6. Falls ein Interesse daran besteht, dass das Gesicht des Besuchers aufgenommen wird, wird mit dieser Person eine schriftliche, informierte Zustimmung eingeholt, die auch die Art und Weise der Veröffentlichung der aufgenommenen Fotos beinhaltet.
  7. Weitere Informationen über die Verarbeitung und den Umgang mit Fotos und Videos finden Sie auf techmania.cz in der Rubrik Über Techmania / Datenschutzpolitik / Politik der Verarbeitung personenbezogener Daten im Techmania Science Center.

Erfrischungszone:

  1. Die Erfrischungszone befindet sich im ersten Stock des Science Centers. Das Restaurant und sein Betrieb sind nur während der Öffnungszeiten des Science Centers geöffnet.
  2. In der angrenzenden Erfrischungszone sind gekaufte und selbst gekaufte Speisen und Getränke erlaubt.

Parken:

  1. Besucher und Gäste des TSC dürfen Autos und Motorräder auf ausgewiesenen Parkplätzen abstellen.
  2. Spezielle Parkplätze sind für Busse reserviert, und ein ausgewiesener Bereich entlang des Planetariums sowie ein Teil des Terrassenparkplatzes werden für das Bringen und Abholen von Personen genutzt. Der Verkehrsbereich befindet sich hinter dem TSC-Gebäude.
  3. Der Parkplatz wird von Kameras überwacht. Der Parkplatz ist nicht bewacht.
  4. Das Parken ist gemäß der Preisliste gebührenpflichtig. Die Parkgebühr kann an der Rezeption des TSC oder am Kassenautomaten am Parkplatz entrichtet werden.

Letzte Absprachen:

  1. Die Besucher können Wünsche, Komplimente, Anregungen und Kommentare in das Wunschbuch oder den Zufriedenheitsfragebogen eintragen, die beide an der Rezeption ausliegen.
  2. Der Besucher hat das Recht, sich an der Rezeption über die von TSC angebotenen Dienstleistungen zu beschweren.
  3. Bei Nichteinhaltung dieser Regeln hat das TSC-Personal das Recht, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit, den reibungslosen Betrieb und den Schutz des Eigentums im Wissenschaftszentrum und auf dem umliegenden Gelände zu gewährleisten.
  4. Die Besucher werden gebeten, im Interesse ihrer eigenen Sicherheit und der Sicherheit anderer alle Hinweise, Betriebsanweisungen, Anordnungen und die allgemeine Höflichkeit zu beachten.
  5. Sollten diese Regeln nicht befolgt werden, hat das Personal des TSC das Recht, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit, die Kontinuität des Verkehrs und den Schutz des Eigentums innerhalb des Science Centers und auf dem umliegenden Gelände zu gewährleisten.
  6. Für Situationen und Umstände, die in dieser Besucherordnung nicht geregelt sind, gelten die allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften.

Gültig ab: 3. 6. 2024

Genehmigt von: Ing. Jiří Královec, Direktor

Bei Nichteinhaltung dieser Regeln hat das Personal des Techmania Science Centers das Recht, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit, den reibungslosen Betrieb und den Schutz des Eigentums innerhalb des Science Centers und auf dem umliegenden Gelände zu gewährleisten.